Die Teilungsversteigerung ist eine Sonderform der Zwangsversteigerung. Sie wird gelegentlich auch als Auseinandersetzungsversteigerung bezeichnet. Ziel der Teilungsversteigerung ist es, das in einer Immobilie gebundene Vermögen in einen teilbaren Geldbetrag umzuwandeln. Notwendig wird dies, wenn sich die Eigentümer der Immobilie nicht über den weiteren Umgang mit Haus oder Wohnung einigen können.

Bei Erbengemeinschaften oder im Rahmen einer Scheidung tritt dieser Umstand häufig ein. Die Teilungsversteigerung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung und erfolgt öffentlich durch das zuständige Vollstreckungsgericht.

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