Zuständig für die Teilungsversteigerung ist grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Es prüft den Antrag, ordnet die Teilungsversteigerung per Beschluss an und sorgt für einen entsprechenden Vermerk im Grundbuch. Da vor der Durchführung der Verkehrswert der Immobilie ermittelt werden muss, beauftragt wahlweise das Gericht oder der Antragsteller (wenn die Miteigentümer einverstanden sind) einen Immobiliengutachter.
Anschließend wird das Mindestgebot fixiert und der Versteigerungstermin öffentlich bekannt gemacht.
Der eigentliche Ablauf der Teilungsversteigerung folgt dem einer Zwangsversteigerung und gliedert sich in
1. Bekanntmachungsteil
2. Bieterstunde
3. Verhandlung über den Zuschlag
Bekanntmachung und Mindestgebot
Der Versteigerungstermin beginnt mit einer Information über die Eckdaten der Immobilie, der Benennung des Verkehrswertes und der Mitteilung über das festgelegte Mindestgebot.
Alle diese Informationen können bereits im Vorfeld über die entsprechenden Einträge im Internet oder die Aushänge im Amtsgericht abgerufen werden.
Das Mindestgebot ist nicht verhandelbar und kann nicht unterschritten werden. Der Rechtspfleger weist überdies auf Rechten, Pflichten und Gefahren hin.
Die Bieterstunde dauert nur 30 Minuten
Die Bieterstunde ist für gewöhnlich nach 30 Minuten beendet. In dieser Zeit können Antragsteller, Miteigentümer und interessierte Dritte ihre Gebote abgeben.
Verhandlung über den Zuschlag
Das Gericht entscheidet sofort im Anschluss an die Bieterstunde oder in einem zeitnah anberaumten Zuschlagsverkündungstermin über den Zuschlag. Entweder erhält das höchste Gebot den Zuschlag oder das Gericht versagt dies – beispielsweise, weil nicht einmal das Mindestgebot erreicht wurde. In diesen Fällen stellen die Richter das Verfahren einstweilen ein und setzen einen Wiederholungstermin innerhalb des nächsten halben Jahres an. Wurde das Mindestgebot jedoch erreicht, ist die Versteigerung beendet. Die Auszahlung des Erlöses erfolgt erst, wenn sich alle Miteigentümer über den Teilungsplan einig sind.