Die Teilungserklärung ist ein notariell beglaubigtes Dokument, das die Aufteilung einer Immobilie, beispielsweise eines Mehrfamilienhauses oder mehrerer Reihenhäuser, festlegt und die Rechte und Pflichten der jeweiligen Wohnungseigentümer regelt. Sie ist Voraussetzung, um für einzelne Wohnungen eigene Grundbucheinträge beantragen zu können und wird daher immer vor dem Verkauf der Einheiten erstellt. Da ohne eine geltende Teilungserklärung keine Wohneinheit verkauft werden kann, ist sie ein elementarer Bestandteil des Immobilienkaufvertrages und nur in notariell beglaubigter Form gültig.
Der rechtliche Rahmen für die Teilungserklärung basiert auf dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Sie wird im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs aufgeführt und in der Grundakte aufbewahrt. Käufer benötigen die Teilungserklärung für gewöhnlich auch als Finanzierungsdokument zur Vorlage bei ihrer Bank.