Vermieter orientieren sich in der Regel am Mietspiegel der Stadt oder Gemeinde. Dabei wird die Wohnung anhand verschiedener Kriterien eingeordnet:
- Größe der Wohnung
- Lage (Stadtteil, Mikrolage)
- Baujahr des Gebäudes
- Ausstattung (z. B. Balkon, Einbauküche, Bodenbeläge)
- Energetischer Zustand (z. B. Dämmung, Fenster, Heizungsanlage)
Der Mietspiegel muss dem Mieter nicht in Kopie zugesendet werden, wenn er öffentlich zugänglich ist – etwa auf der Website der Stadt oder bei der Stadtverwaltung. Allerdings muss der Vermieter nachvollziehbar begründen, warum die eigene Wohnung in eine bestimmte Mietpreiskategorie fällt.