Wenn Vermieter eine Wohnung nicht mehr vermieten, sondern selbst nutzen möchten, können sie nach § 573 BGB Eigenbedarf anmelden und dem bisherigen Mieter kündigen. Die gesetzlichen Grenzen, innerhalb derer eine solche Eigenbedarfskündigung möglich ist, sind klar abgesteckt. Insbesondere muss der Vermieter in seinem Kündigungsschreiben eindeutig angeben, wer die Mietimmobilie in Zukunft bewohnen soll.

Schachbrett mit Figuren symbolisiert eine Kündigung wegen Eigenbedarf