Wer Bürgergeld bezieht und eine Immobilie erbt, muss einiges beachten. Denn das Jobcenter macht es finanziell bedürftigen Erben nicht leicht. Wer nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, unterliegt beim Bezug von Bürgergeld strengen Vorgaben. Wird eine Immobilie geerbt, ist das nicht anders. Das Erbe muss dem Jobcenter gemeldet werden, da es eine wesentliche Änderung der finanziellen Verhältnisse darstellt. Wird dies verschwiegen, können Strafen und Sanktionen drohen.
