In aller Regel werden Hausgeld und Instandhaltungsrücklage nach den jeweiligen Miteigentumsanteilen verteilt, die laut Teilungserklärung auf die jeweilige Wohnung entfallen. Sie sind zumeist als Bruchteil des gesamten Eigentums angegeben. Für Verbrauchskosten wie die Heizkosten gilt dagegen ein anderer Verteilerschlüssel, der sich an der Heizkostenverordnung orientiert.
Prinzipiell ist es der Eigentümergemeinschaft freigestellt, auch einen anderen Verteilerschlüssel für das Hausgeld zu bestimmen. Üblich ist durchaus eine Kostenaufteilung pro Wohneinheit – wenn die Wohnungen einer Anlage gleich groß sind. Diese Variante reduziert den Verwaltungsaufwand.
In besonderen Fällen kann auch eine Abrechnung nach Quadratmetern und Personen im Haushalt erfolgen – vorausgesetzt die Eigentümerversammlung hat diese Verfahrensweise beschlossen. Davon unabhängig gilt jedoch, dass das Hausgeld auch bei einem eventuellen Leerstand der Wohnung in voller Höhe zu zahlen ist.