Als Hausgeld wird der monatliche Vorschuss bezeichnet, den jeder Eigentümer einer Wohnung an den Hausverwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft zu zahlen hat. Es ist daher eine Art Nebenkostenvorauszahlung, wie sie auch von Mietern zu leisten ist. Die Rechtsgrundlage für das Hausgeld sowie seine Ermittlung und Verwendung sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) fixiert.

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