Die Eigentümerversammlung ist das Gremium, in dem Wohnungseigentümer über alle Belange entscheiden, die die Verwaltung ihres gemeinschaftlichen Eigentums betreffen. Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist die Form der Eigentümerversammlung gesetzlich verankert. Es legt fest, wie häufig eine Versammlung stattfinden und wer eingeladen werden muss, wann eine Versammlung beschlussfähig ist und welche Entscheidungen der Zustimmung der Eigentümerversammlung bedürfen.

Darüber hinaus bietet die Versammlung die Möglichkeit, individuelle Wünsche und Anregungen zur Diskussion zu stellen. Sie hat zudem eine kontrollierende und beratende Funktion.

Symbolbild