Weil bei denkmalgeschützten Immobilien viele Energiesparmaßnahmen, zum Beispiel eine Außendämmung, nicht möglich sind, gelten eine Reihe von Ausnahmeregelungen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat unter dem Namen „Effizienzhaus Denkmal“ zwei Förderprogramme aufgelegt, über die zum einen Zuschüsse beantragt werden können. Zum andern führen diese Programme detailliert Energiesparmaßnahmen auf, die auch bei denkmalgeschützten Häusern umgesetzt werden dürfen.
Das deutlich gestiegene Interesse an denkmalgeschützten Immobilien hat außerdem einige Hersteller dazu inspiriert, spezielle Produktlinien aufzulegen, die eine historische Optik mit aktueller Technik kombinieren. Besonders im Bereich von Fenstern und Türen finden sich am Markt beeindruckende Ergebnisse, die viele Denkmalschutzbehörden bereits überzeugt haben.
Interessenten, die ein denkmalgeschütztes Haus kaufen möchten und über Solarmodule nachdenken, sollten unbedingt mit ihrer zuständigen Denkmalschutzbehörde sprechen. Denn obwohl der Eingriff in die historische Optik durchaus gravierend ist, findet derzeit bei den Denkmalschutzbehörden ein vorsichtiges Umdenken statt – auch weil die Energiewende ebenfalls als schützenswertes Allgemeingut eingestuft wird.