Grundstücksflächen gelten erst dann als Bauland, wenn sie unter zwei Gesichtspunkten eine Bebauung erlauben: Zum einen müssen sie aufgrund ihrer natürlichen Beschaffenheit dazu geeignet sein und zum anderen müssen sie in einem Bebauungsplan ausdrücklich als Bauland ausgewiesen werden. Das ist sozusagen die rechtliche Komponente.

Der Begriff Bauland kennzeichnet dabei sowohl einzelne als auch zusammenhängende Grundstücke. In einigen Fällen entsteht Bauland auch durch eine sogenannte Baulandumlegung. Das bedeutet: Auf Basis einer von der Gemeinde verfügten oder von Grundstückseigentümern angeregten Umlegung werden Grundstücksflächen so neu geordnet, dass nach „Lage, Form und Größe für die bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke“ entstehen (§ 45 Baugesetzbuch BauGB).

Bauland und Flurkarte