Der Balkon einer Eigentumswohnung ist nicht im Ganzen das eigene Eigentum. Viele Eigentümer wollen den Balkon nach eigenem Geschmack gestalten. Doch Vorsicht ist geboten: Nicht alles ist erlaubt!
Bevor Sie sich an die Gestaltung Ihres Balkons machen, sollten Sie am besten einen Blick in die Gemeinschaftsordnung werfen. In dieser ist aufgelistet, was genau Sondereigentum bzw. Gemeinschaftseigentum ist. Es kann zum Beispiel sein, dass ein Sichtschutz optische Auswirkungen auf die Fassade hat. Womit der Sichtschutz Bestandteil des Gemeinschaftseigentums ist.