Beim Immobilienkauf muss nicht nur der reine Kaufpreis bezahlt, auch für die Kaufnebenkosten muss ein hinreichendes Budget veranschlagt werden. Die Notar- und Grundbuchkosten zählen – ebenso wie die Grunderwerbsteuer und etwaige Maklergebühren – zu den zwingenden Nebenkosten beim Immobilienerwerb. Sie fallen immer an, weil der Kaufvertrag für ein Haus oder eine Wohnung von einem Notar abgewickelt werden muss, um Rechtskraft zu erlangen. Die Notarkosten betragen bis zu 2 Prozent des Kaufpreises.

Grundbuchkostenformular - Krebs Immobilien