Indexmiete
Die Indexmiete ist eine vertraglich vereinbarte Form der Miete. Während sich die Miete für gewöhnlich an der Anzahl der Quadratmeter einer Immobilie bemisst, orientiert sie sich bei einem Indexmietvertrag an einem statistischen Messwert, dem sogenannten Verbraucherpreisindex (VPI).
Das Statistische Bundesamt ermittelt regelmäßig die Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland und stellt den errechneten Durchschnittswert in Form des Verbraucherpreisindexes dar. Steigt nun dieser VPI, was er regelmäßig tut, so erhöht sich bei Indexmietverträgen im gleichen Verhältnis die Miete. Vermieter sind gleichwohl verpflichtet, ihre Mieter über die anstehende Erhöhung schriftlich zu informieren – und dürfen maximal alle zwölf Monate eine Anpassung vornehmen.
Für Mieter bietet ein Indexmietvertrag den Vorteil, dass sie mit keinen Mietsteigerungen aufgrund der Erhöhung der ortsüblichen Vergleichsmiete oder aufgrund von Modernisierungen rechnen müssen, da allein der Verbraucherpreisindex eine Anhebung des Mietzinses erlaubt. Gleichwohl bedingt die Vereinbarung auf der anderen Seite, dass die Miete regelmäßig steigt.
Auch bei einer Staffelmiete erhöht sich zwar die Miete regelmäßig und kontinuierlich, allerdings wird bereits im Vorfeld im Mietvertrag die Höhe der jeweiligen Steigerung je Staffel festgelegt. Staffelmietverträge können sowohl befristet als auch unbefristet abgeschlossen werden. Auch in diesem Fall ist ein Abstand von einem Jahr zwischen zwei Mietanpassungen vorgeschrieben.