Bodenrichtwert
Der Bodenrichtwert gibt den durchschnittlichen Grundstückswert in einer bestimmten Region einer Gemeinde an. Er basiert auf den gesammelten Kaufpreisen der regionalen Grundstücke und wird zusätzlich durch den Entwicklungszustand der Lage des Grundstücks beeinflusst. Grundstücke mit ähnlicher Nutzung und annähernd gleichen Werten werden von den Kommunen in Bodenrichtwertzonen zusammengefasst. Die rechtliche Basis für die Bestimmung des Bodenrichtwerts ist in § 196 des Baugesetzbuches BauGB verankert.
Inhaltsverzeichnis
Wie wird der Bodenrichtwert ermittelt?
Der Bodenrichtwert wird von den jeweiligen Gutachterausschüssen der Gemeinden auf Grundlage der tatsächlichen Verkäufe von Grundstücken in einem bestimmten Zeitraum ermittelt – und für gewöhnlich in einem Rhythmus von zwei Jahren aktualisiert.
Die Gutachter erhalten ihre Daten durch die notariell beurkundeten Kaufverträge, die die Notare der Region ihnen in Kopie zur Verfügung stellen. Aus dieser Kaufpreissammlung werden nun Bodenrichtwertkarten oder Bodenrichtwerttabellen erstellt, die den jeweiligen Wert der Zonen widerspiegeln.
Bei der Ermittlung des Bodenrichtwerts werden zudem weitere Faktoren berücksichtigt. Dazu gehören beispielsweise der Erschließungsgrad und die Bebauungsmöglichkeit, der Zuschnitt und die vorhandene Infrastruktur. Ob ein Grundstück bereits bebaut ist oder nicht, hat hingegen keinen Einfluss auf den Bodenrichtwert – es wird stets so betrachtet, als wäre es unbebaut.
Wo werden die Bodenrichtwerte veröffentlicht?
Die aus den Kaufpreissammlungen und ergänzenden Daten gewonnen Bodenrichtwerte werden in Form von Bodenrichtwerttabellen und Bodenrichtwertkarten von den Gutachterausschüssen veröffentlicht und können auch bei diesen kostenlos eingesehen werden. Eine schriftliche Auskunft ist in aller Regel mit Kosten verbunden. Außerdem steht inzwischen in vielen Bundesländern das vernetzte Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS) zur Verfügung: Gegen eine kleine Gebühr können gewünschte Informationen online abgerufen werden.
Für wen ist der Bodenrichtwert interessant?
Jeder, der den Wert seines eigenen Grund und Bodens ermitteln möchte, kann auf den Bodenrichtwert zurückgreifen. Die Formel für den Bodenwert ist denkbar einfach: Bodenrichtwert in Euro mal Grundstücksfläche in qm ergibt den vorläufigen Bodenwert in Euro. Ein besonderes Interesse haben:
- Eigentümer, die ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen möchten,
- Käufer, die ein bestimmtes Grundstück im Auge haben und wissen möchten, ob der verlangte Preis angemessen ist,
- Erben oder Erbengemeinschaften, die den Wert des ererbten Vermögens einschätzen wollen,
- Noch-Eheleute, die im Rahmen einer Scheidung über die Vermögensaufteilung nachdenken,
- das Finanzamt, das die jährliche Grundsteuer festlegt.
Welche Rolle spielt der Bodenrichtwert beim Kauf oder Verkauf?
Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück. In der Realität kann der Umstand, ob ein Grundstück bebaut oder unbebaut ist, jedoch den Wert des Grundstücks nachhaltig beeinflussen. Muss beispielsweise zunächst noch eine marode Ruine beseitigt werden, so fallen die Abbruchkosten wertmindernd ins Gewicht. Bei unbebauten Grundstücken liefert der Bodenrichtwert hingegen – unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen für die individuellen Merkmale des Grundstücks – eine recht verlässliche Größe.
Bei bebauten Grundstücken ist immer eine fundierte Verkehrswertermittlung erforderlich, die die Charakteristika von Grundstück und Immobilie berücksichtigt