Wer so hohe Schulden angehäuft hat, dass er sie aus eigener Kraft nicht mehr abtragen kann, dem bleibt als letzte Möglichkeit oft nur die private Insolvenz. Im Laufe des Verfahrens wird das Vermögen des Schuldners gepfändet, um damit die Forderungen der Gläubiger – so weit möglich – zu begleichen. Viele Betroffene fragen sich dann, was mit ihrer Immobilie im Insolvenzverfahren passiert.
Grundsätzlich zählt eine Immobilie zum Vermögen des Schuldners und kann damit im Zuge des Insolvenzverfahrens auch gepfändet werden. Die Entscheidung, was mit Haus oder Wohnung passiert, trifft der Insolvenzverwalter. Schließlich ist es seine Aufgabe, sicherzustellen, dass die Forderungen aller Gläubiger erfüllt werden.
Oft beantragen Insolvenzverwalter, dass die Immobilie verkauft oder zwangsversteigert wird, damit mit dem Verkaufserlös die Schulden bezahlt werden können. Diesem Verfahren müssen die Gläubiger zustimmen. Sie können aber auch selber die Zwangsversteigerung beantragen. In aller Regel wird die Immobilie bei einer Zwangsversteigerung weit unter ihrem tatsächlichen Marktwert verkauft. Der Eigentümer muss nach erfolgtem Verkauf, oft jedoch auch schon früher, sein Zuhause verlassen.