Immobilienmakler Krebs aus Heidelberg informiert über: Höhere KfW-Förderung für den altersgerechten Umbau ab 2024

Höhere KfW-Förderung für den altersgerechten Umbau ab 2024

„Altersgerechtes Wohnen“ steht vor allem für das Nichtvorhandensein von Türschwellen und hohen Einstiegen in die Dusche, für breite Türen und ausreichende Bewegungsfreiheit (eventuell mit Rollstuhl oder Rollator) im Bad, gegebenenfalls das Vorhandensein eines Treppenlifts. Mit gezielten, baulichen Maßnahmen können diese Voraussetzungen auch in Bestandsimmobilien geschaffen werden. Weil ein solcher Umbau allerdings ins Geld geht, sollen die Fördermittel dafür ab 2024 aufgestockt werden.

Bundesbauministerin Klara Geywitz hat angekündigt, das Budget zur Unterstützung des altersgerechten Umbaus von Bestandsimmobilie ab 2024 von aktuell 75 Millionen Euro auf dann 150 Millionen Euro verdoppeln zu wollen. Ziel der Maßnahme ist es, möglichst vielen Menschen auch im Alter den Verbleib im gewohnten Zuhause zu ermöglichen.

Verdoppelung der Förderung ab 2024

Jeder, der in Erwägung zieht, das eigene Zuhause altersgerecht oder barrierefrei umzugestalten, wird vermutlich erst einmal großer Nüchternheit übermannt. Die Baukosten für die einzelnen Maßnahmen sind sehr hoch. Günstig war der Umbau noch nie, allerdings haben die Entwicklungen der letzten zwei, drei Jahre mit den gestiegenen Preisen für Materialien und Handwerkerleistungen da noch einmal für einen ordentlichen Zuschlag gesorgt. Nicht wenige Eigentümer legen die Pläne zurück in die Schublade, weil das Unterfangen ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt.

Die Verdoppelung der Mittel zur Förderung der Barriere-Reduzierung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf 150 Millionen Euro ab 2024 kann einen gewissen Ausgleich schaffen. Das Förderprogramm wurde im Juli 2022 mit 75 Millionen Euro aufgelegt – und wurde so stark nachgefragt, dass die Mittel schnell erschöpft waren. Dem Nachfolgemodell steht vermutlich eine ähnliche Entwicklung bevor, sodass es sich empfiehlt, möglichst frühzeitig einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Welche baulichen Maßnahmen werden gefördert?

Das KfW-Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ fördert das barrierefreie Bauen im Bestand. Dazu zählen quasi alle Maßnahmen, die dem Abbau von Handicaps für ältere oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen dienen. Beispielsweise: Rampen statt Treppen am Hauseingang, das Versetzen von Wänden, um mehr Bewegungsfreiheit zu schaffen, die Verbreiterung von Türdurchgängen und die Beseitigung von Türschwellen. Außerdem der Einbau einer bodengleichen Dusche und moderner Sanitärobjekte, die Installation eines Treppenlift oder die Montage von speziellen Stütz- und Haltesystemen.

Die KfW-Bank fördert solche Einzelmaßnahmen mit zehn Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise maximal 2.500 Euro. Entscheiden sich Eigentümer, ihre Immobilie komplett auf den Standard „altersgerecht“ umzurüsten, können sie sich 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise maximal 6.250 Euro erstatten lassen.

Wann lohnt sich der altersgerechte Umbau?

Eine pauschale Antwort auf diese Frage kann es nicht geben, da jeweils nach den Gegebenheiten des Einzelfalls entschieden werden muss. Lassen Sie sich von einem Experten beraten. In jedem Fall eröffnet Ihnen ein altersgerechter Umbau die Perspektive, länger in Ihrem Haus wohnen bleiben zu können. Und natürlich steigert der Ausbau objektiv den Wert Ihrer Immobilie.

Möchten Sie wissen, wie sich ein barrierefreier Umbau auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Diese Informationen wurden zusammengestellt von Krebs Immobilien e. K., Ihr Immobilienmakler und Immobilienexperte für Heidelberg und die nahe Umgebung. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch oder per E-Mail.   

Foto: © AndreyPopov/Depositphotos.com

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