Diese Nebenkosten erwarten Immobilienkäufer
Die in Deutschland geltenden Nebenkosten beim Immobilienkauf sind ein konsequentes Streitthema der Politik - und das aus gutem Grund. Deutschland steht hier international überdurchschnittlich dar. Immobilienkäufer geben folglich einen beachtlichen Teil des Immobilienwertes nur für die Nebenkosten aus - aber welche sind das genau?
Die verpflichtenden Nebenkosten im Überblick
Diese Nebenkosten fallen zwangsläufig an, unabhängig der individuellen Ausgestaltung. In der Praxis sind das:
- Grunderwerbsteuer
- Notarkosten
- Grundbuchkosten
Die Nebenkosten werden prozentual berechnet und richten sich teilweise nach Bundesland. Das bedeutet, dass sich mit steigendem Immobilienwert/Kaufpreis auch sukzessive die Nebenkosten erhöhen.
Grunderwerbsteuer
Sie macht den größten Anteil der Kaufnebenkosten aus. Wie hoch sie ausfällt, bestimmt das jeweilige Bundesland. Die günstigsten Grunderwerbsteuern können die Bundesländer Bayern und Sachsen (3,5 %) vorweisen, im Mittelfeld rangieren Rheinland-Pfalz (5 %) und Hamburg (4,5 %). Teuer wird es unter anderem in Nordrhein-Westfalen, dem Saarland oder Thüringen mit Spitzenwerten von jeweils 6,5 %. Baden-Württemberg liegt mit 5 % mit Mittelfeld.
Welchen großen Anteil das in absoluten Werten ausmacht, zeigt sich bei einem fiktiven Immobilienpreis von 300.000 Euro. Selbst in den Bundesländern mit dem niedrigsten Satz entfallen dann allein 10.500 Euro auf die Grunderwerbsteuer, in den Bundesländern mit hoher Rate sogar 19.500 Euro. In Heidelberg wären es 15.000 Euro.
Grundbuchkosten
Wer in Deutschland stolzer Eigentümer eines Grundstücks sein möchte, benötigt dafür einen Eintrag im Grundbuch. Das amtliche Register erfasst alle Grundstücksrechte in Deutschland mit Beurkundungen und Informationen zum Eigentum, Hypotheken oder der Grundschuld. Die Grundbuchkosten belaufen sich auf rund 0,5 % vom Kaufpreis. Ebenfalls wird da die Grundschuld vermerkt, die in den meisten Fällen so hoch wie das aufgenommene Darlehen ausfällt.
Notarkosten
Die Kosten für den Notar und die damit einhergehende notarielle Beglaubigung sind ein weiterer Teil der primären Nebenkosten. Sie werden gesetzlich geregelt und ihre Höhe hängt vom Kaufpreis sowie der Höhe der Grundschuld (auch Grundpfandrecht genannt) ab. Im Gegenzug bietet der Notar den neuen Immobilieneigentümern im Wesentlichen vier Leistungen: eine Beurkundung vom Kaufvertrag, Bestellung der Grundschuld, Beratungen und Vollzug. Als grobe Faustregel können Sie dafür Kosten in Höhe von 1 bis 2 % vom Kaufpreis ansetzen. Da Notarkosten nicht linear, sondern degressiv - berechnet vom Gegenstandswert - anfallen, liegen sie bei hohen Verkaufswerten im 1%-Bereich und bei niedrigen Verkaufswerten in Richtung 2%
Potenzielle Kostenpositionen
Weitere Kosten kommen durch den Makler hinzu, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen. In Baden-Württemberg liegt sie bei durchschnittlich 7,14 %. Diese wird meist jeweils zur Hälfte von Käufer und Verkäufer getragen.
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