Paare, die sich scheiden lassen wollen und deren Kredit für die gemeinsame Immobilie noch nicht abbezahlt ist, stehen vor einer besonderen Herausforderung. Welche Optionen bieten sich an, mit welchen Kosten muss kalkuliert werden und worauf sollten Scheidungspaare vor allem achten?

Scheidungsimmobilie - Wenn der Kredit noch nicht abbezahlt ist

Das Wichtigste vorab: Wenn beide Partner den Darlehensvertrag unterschrieben haben – und das ist die Regel, weil Banken darauf zumeist bestehen – dann sind sie gesamtschuldnerisch für den Kredit verantwortlich. Das bedeutet: Im Zweifelsfall kann die Bank von jedem Partner die volle Rückzahlung einfordern – völlig unabhängig davon, wer eventuell im Haus wohnen bleibt, wer auszieht oder wer im Grundbuch als Eigentümer vermerkt ist.