Ein Übergabeprotokoll, gelegentlich auch Abnahmeprotokoll genannt, dokumentiert den Zustand einer Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter, Vermieter oder einen neuen Eigentümer, also die Übergabe vom Verkäufer an den Käufer. Darin wird festgehalten, in welchem Zustand die Immobilie beim Einzug, respektive Auszug, war und welche Schäden oder kleineren Mängel bereits vorlagen. Das Übergabeprotokoll stellt somit eine detaillierte Bestandsaufnahme der jeweiligen Wohnung oder eines Hauses dar.

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, ein Übergabeprotokoll anzufertigen – es schützt jedoch beide Seiten vor ungerechtfertigten Anschuldigungen. Es empfiehlt sich grundsätzlich, das Übergabeprotokoll im Beisein eines neutralen Zeugen zu erstellen und es auch von diesem unterschreiben zu lassen. Im Streitfall gilt das Übergabeprotokoll als Urkunde und hat vor Gericht Beweiskraft.

Ein Übergabeprotokoll mit einem Grundriss wird unterschrieben.

Inhaltsverzeichnis

Wann wird ein Übergabeprotokoll angefertigt?

Gewöhnlich wird ein Übergabeprotokoll zu den folgenden Anlässen erstellt:

  • beim Einzug in eine gemietete Wohnung oder ein gemietetes Haus,
  • beim Auszug aus einer Mietimmobilie,
  • beim Hausverkauf,
  • bei der Übernahme von Gewerberäumen.

Welche Angaben gehören in ein Übernahmeprotokoll?

Da es keine rechtliche Verpflichtung zu Erstellung eines Übergabeprotokolls gibt, fehlen auch verbindlich Richtlinien, welche Punkte enthalten sein sollten. Für gewöhnlich werden alle Räume einer Wohnung oder eines Hauses nacheinander begutachtet – und dabei entdeckte, vorhandene Mängel möglichst detailliert beschrieben. Je genauer die Beschreibungen sind, desto beweiskräftiger ist das Übergabeprotokoll. Dabei sollten nicht nur alle Böden, Wände und Decken sorgfältig in Augenschein genommen werden, sondern auch Dusche, Wasserhähne sowie Toilettenspülungen und Heizkörper auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet werden. Ebenso wie Fenster und eventuell vorhandene Jalousien, Rollläden, Markisen und ähnliches.

Zu den offensichtlichen Mängeln gehören beispielsweise gesprungene Fliesen, Kratzer im Parkett, fehlende Sockelleisten, abgeplatzter Lack an Türen und weiteres.

Bei Mietimmobilien besonders wichtig: Die Ablesung der Zählerstände und die sorgfältige Auflistung der erhaltenen Schlüssel samt deren Zweckbestimmung (Haustür, Wohnungstür, Keller, Briefkasten, Mülltonnenboxen etc.).

Formale Empfehlungen für ein Übergabeprotokoll

Zur beweiskräftigen Dokumentation sollten die folgenden Angaben in jedem Übergabeprotokoll enthalten sein:

  • Anschrift der Immobilie,
  • Art der Immobilie,
  • Übergabedatum,
  • vollständige Namen und Anschriften von Verkäufer und Käufer beziehungsweise Vermieter und Mieter,
  • Auflistung aller Räume,
  • bei Häusern eventuell auch Garage, Gartenschuppen und ähnliches,
  • Zahl und Art der übergebenen Schlüssel,
  • Zählerstände von Gas, Strom, Wasser, falls vorhanden Füllhöhe des Heizöltanks,
  • Mobiliar, das übernommen wird,
  • detaillierte Auflistung aller Mängel und Schäden (bei baulichen Mängeln auch Zeitpunkt der vereinbarten Beseitigung)
  • ausdrückliche Erwähnung der Räumlichkeiten, in denen keine Mängel festgestellt wurden,
  • Unterschriften von Verkäufer und Käufer beziehungsweise Vermieter und Mieter sowie etwaiger Zeugen (mit Angabe von Namen und Anschrift).

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