Das Bieterverfahren ist eine Verkaufsstrategie beim Immobilienverkauf. Anders als bei einem gewöhnlichen Verkauf, bei dem der angestrebte Verkaufspreis vom Verkäufer bestimmt wird, geben in diesem Fall die Interessenten ihre Gebote ab – nicht ganz unähnlich einer Auktion.
Ob beim Bieterverfahren ein Mindestpreis vorgegeben wird oder nicht, obliegt der Entscheidung des Eigentümers. Er entscheidet auch, welches Angebot er akzeptieren, respektive welchem Interessenten er seine Immobilie überlassen möchte. Anders als bei einer Versteigerung besteht für den Verkäufer jedoch keine rechtsverbindliche Pflicht, eines der im Bieterverfahren gemachten Angebote anzunehmen. Die gleiche Unverbindlichkeit gilt auch für den Bietenden: Er muss die Immobilie letztendlich nicht kaufen.