Um eine Grundschuld aus dem Grundbuch wieder löschen zu lassen, ist eine Löschungsbewilligung nötig. Sie wird von der kreditgebenden Bank nach der vollständigen Tilgung des Baudarlehens auf Antrag des Schuldners ausgestellt. In aller Regel halten Banken einen Vordruck für die Löschungsbewilligung vorrätig, der anschließend vom Notar beurkundet wird.
Das Dokument enthält im Einzelnen:
- die Bewilligung des Grundschuldgläubigers zur Löschung der Grundschuld,
- die Zustimmung des Eigentümers zur Löschung,
- eine Aufhebungserklärung auf Basis der Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB.