Dieses Urteil wird Immobilienerben freuen: Wer eine Immobilie aus dem Nachlass einer Erbengemeinschaft verkauft, muss künftig keine Einkommensteuer mehr zahlen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Er ändert damit seine bisherige Rechtsprechung und schiebt auch der gängigen Praxis der Finanzverwaltungen einen Riegel vor. Unter dem Aktenzeichen IX R 13/22 wurde die Entscheidung der höchsten Finanzrichter nun veröffentlicht.
Erbengemeinschaften bergen per se reichlich Konfliktpotential und nicht selten erschweren Unstimmigkeiten und Streitereien eine gütliche Einigung darüber, wie am besten mit einer ererbten Immobilie zu verfahren sei. Der Bundesfinanzhof hat nun einige Steine aus dem Weg geräumt, die einen klassischen Verkauf bislang behinderten.