Nicht nur durch die aktuelle Rohstoffknappheit kommt es zum Schrecken vieler Bauherrn immer wieder zu Verzögerungen beim Hausbau. Doch was tun, wenn die alte Immobilie bereits verkauft und die neue zum festgesetzten Termin nicht bezugsfertig ist?

Je nach Situation gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, damit umzugehen. Im Idealfall haben Sie den Kaufvertrag für Ihre alte Immobilie noch nicht unterzeichnet. Dann stehen Ihnen noch einige Optionen offen.

Neubau der noch eingerüstet ist

Befürchten Sie, dass Ihr neues Haus nicht rechtzeitig fertiggestellt wird oder möchten Sie Ihre alte Immobilie zwar verkaufen, aber nicht zeitgleich ausziehen, dann können Sie sich mit den neuen Besitzern einigen und sich im Kaufvertrag ein zeitlich begrenztes Wohnrecht gewähren lassen. Damit Sie bei den vertraglichen Details auf der rechtlich sicheren Seite sind, der Kaufvertrag die Prüfung durch den Notar besteht und – ganz wichtig – Sie keine größeren Abstriche beim Verkaufspreis Ihrer Immobilie machen müssen, sollten Sie sich unbedingt von einem Immobilienprofi beraten lassen.