Die Duldungspflicht umfasst recht einleuchtende und kaum kontroverse Bestimmungen – und solche, über die es regelmäßig Streit gibt. Immer geht es darum, welche äußeren Einwirkungen, Sie als Eigentümer eines Grundstücks und einer Immobilie dulden müssen. Zur ersten Kategorie der kaum zu bemängelnden, weil praktisch erforderlichen, Maßregelungen gehören die Vorschriften, wonach städtische Einrichtungen wie die Müllabfuhr und die Wasserversorgung Ihr Grundstück nutzen dürfen. Auch wenn Energieversorger Leitungen für den Anschluss an das Versorgungsnetzwerk verlegen müssen, muss diese Maßnahme von Ihnen geduldet werden.
Anders sieht es in jenen Fällen aus, wenn der § 906 BGB ins Spiel kommt. Er regelt die Zumutbarkeit von „Gasen, Gerüchen, Rauch und Geräuschen“ – und steht regelmäßig im Zentrum gerichtlicher Aufmerksamkeit, wenn Streitigkeiten wegen der sonnabendlichen Grillparty auf dem Nachbargrundstück eskalieren. Grundsätzlich muss das fröhliche Treiben geduldet werden, wenn „die Einwirkung die Benutzung des eigenen Grundstücks nur unwesentlich beeinträchtigt.“