In einer Patchworkfamilie kann es im Erbfall schnell zu Ungerechtigkeiten kommen, wenn allein die gesetzliche Erbfolge maßgebend ist – wenn es also keine testamentarischen Verfügungen der Ehepartner gibt. Oft gehen die Kinder aus einer vorherigen Ehe des einen Partners leer aus. Grundsätzlich kompliziert wird es, wenn zum Nachlass eine Immobilie gehört, über deren Zukunft dann eine Erbengemeinschaft bestimmen muss.

Patchworkfamilie legt Hände aufeinander

Patchworkfamilien sind gut beraten, wenn der Nachlass bereits zu Lebzeiten durch ein eindeutiges Testament geregelt wird. Damit kann eine gerechte Verteilung des Erbes sichergestellt und auch verhindert werden, dass es nach dem Tod eines Ehepartners unter den Hinterbliebenen zu heftigen Streitigkeiten kommt, die im schlimmsten Fall sogar vor Gericht landen.