„Altersgerechtes Wohnen“ steht vor allem für das Nichtvorhandensein von Türschwellen und hohen Einstiegen in die Dusche, für breite Türen und ausreichende Bewegungsfreiheit (eventuell mit Rollstuhl oder Rollator) im Bad, gegebenenfalls das Vorhandensein eines Treppenlifts. Mit gezielten, baulichen Maßnahmen können diese Voraussetzungen auch in Bestandsimmobilien geschaffen werden. Weil ein solcher Umbau allerdings ins Geld geht, sollen die Fördermittel dafür ab 2024 aufgestockt werden.
Bundesbauministerin Klara Geywitz hat angekündigt, das Budget zur Unterstützung des altersgerechten Umbaus von Bestandsimmobilie ab 2024 von aktuell 75 Millionen Euro auf dann 150 Millionen Euro verdoppeln zu wollen. Ziel der Maßnahme ist es, möglichst vielen Menschen auch im Alter den Verbleib im gewohnten Zuhause zu ermöglichen.

























