Ist einer der Ex-Partner der Alleineigentümer der Immobilie, kann dieser dem anderen das Haus oder die Wohnung vermieten. Die vereinbarte Miete, die ortsübliche Bedingungen verlangt, kann auch auf den Ehegattenunterhalt Einfluss haben.
In besonderen Fällen kann das Gericht dem Ex-Partner, der nicht im Grundbuch steht, das alleinige Wohnrecht erteilen. Das trifft aber nur zu, wenn diesem Ex-Partner bei einem Auszug unbillige Härte bevorsteht. Ein solcher Grund ist beispielsweise ein zu schlechter Gesundheitszustand.
Sind beide Ex-Partner Eigentümer der Immobilie, kann einer der Partner den Anteil des anderen übernehmen. Ist das für das Ex-Paar keine Lösung, bleibt meist nur der Verkauf. Können sich die ehemaligen Partner nicht einvernehmlich verständigen, bleibt als letzte Möglichkeit eine Teilungsversteigerung durch das Amtsgericht, die zumeist mit empfindlichen finanziellen Einbußen einhergeht – und daher unbedingt vermieden werden sollte.
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